SCHWEIZ: Abschaffung der Industriezölle mit 1. Jänner 2024
Ab 1. Jänner 2024 werden Industriezölle in der Schweiz abgeschafft. Das bedeutet, dass Waren der Kapitel 25-97 des schweizerischen Zolltarifs, mit Ausnahme bestimmter Produkte der Kapitel 35 und 38 ab diesem Datum bei der Einfuhr in die Schweiz nicht mehr zollpflichtig sind.
Für GLS-Kunden bedeutet das, dass der normale (nicht präferenzielle) Zollsatz für in die Schweiz eingeführte Industrieprodukte Null beträgt. Bei der Einfuhr von Industrieprodukten, die zum Zeitpunkt der Einfuhr voraussichtlich in der Schweiz verbleiben oder dort verbraucht werden, ist die Anwendung von Freihandelsabkommen (FTA) oder des allgemeinen Präferenzsystems (APS) zugunsten von Entwicklungsländern nicht mehr erforderlich.