Paketversand in die Schweiz
Dank durchdachter Verzollungsprozesse während des Transportverlaufs, die keinen Einfluss auf Laufzeiten haben und Direktverkehren, gestalten sich Lieferungen in die Schweiz kinderleicht mit GLS.
Die Möglichkeit, unterschiedliche Frankaturen zu erstellen, erlaubt entsprechende Kostenzuweisungen an Versender und Empfänger, Sammelverzollungen reduzieren die Verzollungskosten pro Paket und unsere Zusammenarbeit mit der Schweizer Post garantiert eine hohe Zustellqualität.
SCHWEIZ: Abschaffung der Industriezölle
In der Schweiz werden Industriezölle mit 1. Jänner 2024 abgeschafft.
Von dieser Abschaffung und der damit verbundenen Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, profitieren Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen. Durch den Abbau von Handelshemmnissen wird nicht nur der Wirtschafts- und Industriesandort Schweiz gestärkt, auch Konsumenten profitieren durch die Weitergabe der Einsparungen.
Die Aufhebung der Industriezölle betrifft Waren der Kapitel 25-97 des Schweizerischen Zolltarifs, mit Ausnahme bestimmter Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte eingestuft sind. Diese Produkte sind ab 1. Jänner 2024 bei der Einfuhr in die Schweiz nicht mehr zollpflichtig sind.
Für GLS-Kunden bedeutet das, dass der normale (nicht präferenzielle) Zollsatz für in die Schweiz eingeführte Industrieprodukte Null beträgt. Bei der Einfuhr von Industrieprodukten, die zum Zeitpunkt der Einfuhr voraussichtlich in der Schweiz verbleiben oder dort verbraucht werden, ist die Anwendung von Freihandelsabkommen (FTA) oder des allgemeinen Präferenzsystems (APS) zugunsten von Entwicklungsländern nicht mehr erforderlich.
Das bedeutet, dass für solche Importe keine präferenziellen Ursprungsnachweise vorgelegt werden müssen. Weitere Informationen zur Aufhebung der Industriezölle finden Sie hier:
Reduzierung der Schweizer Zolltarifnummern
Zusammen mit der Aufhebung der Industriezölle wird die Anzahl der Schweizer Zolltarifnummern für Industrieprodukte stark reduziert, um die Komplexität zu verringern.
Die Aufhebung der Zölle für Industrieprodukte und die Straffung der Tarifstruktur führen daher zu Änderungen im Schweizer Arbeitstarif. GLS-Kunden müssen sicherstellen, dass in ihren Rechnungen oder Zolldatendateien korrekte HS-Codes enthalten sind, damit es zu keinen Störungen beim Paket- und Versand kommt.
Hier finden Sie einen Link zur Schweizer Tarifdatenbank, um die Richtigkeit Ihrer HS-Codes zu überprüfen:
Versand nach UK:
Ihr Export nach Großbritannien ist und bleibt bei GLS in sicheren Händen!
Aus Sicht der Europäischen Union hat das Vereinigte Königreich (United Kingdom – UK) seit 1. Jänner 2021 zollrechtlich den Status eines Drittlandes. Das bedeutet, dass der Warenverkehr und damit auch der Paketversand zwischen der EU und dem UK ab diesem Tag der zollamtlichen Überwachung unterliegt.
GLS ist seit vielen Jahren ein zuverlässiger Partner für den Europa- und weltweiten Paketversand, sodass sich GLS-Kund:innen auf bestehende Prozesse für die reibungslose Import- und Exportabwicklung, auch von Zollsendungen, verlassen können. Somit kann GLS ihren Kund:innen beim Versand nach Großbritannienumfassende Unterstützung bieten.
Unsere Informationen zum Download geben Ihnen einen Überblick über die Zollbestimmungen.