Brexit – gut vorbereitet mit GLS
Kurz vor Ende der Übergangsfrist für den Warenverkehr zwischen EU und Großbritannien am 31. Dezember 2020 haben sich die Parteien auf ein Abkommen über die Handelsbeziehungen geeinigt. Das Vereinigte Königreich hat für die EU zollrechtlich den Status eines Drittlandes.Versendete Waren mit Ursprung in der EU müssen weiterhin nicht verzollt werden, aber sämtliche Waren bedürfen einer zollamtlichen Abfertigung Kein Problem: Als zuverlässiger Partner für den weltweiten Versand, kann GLS auf bewährte Prozesse für die reibungslose Import- und Exportabwicklung zurückgreifen.
Aktuelle Sicherheitshinweise zu Paketagent:innen
Kriminelle, die mit falscher Identität und widerrechtlich erlangten Kreditkartendaten Waren im Internet bestellen, werben in letzter Zeit vermehrt sogenannte „Paketagent:innen“ an. Die meist als Nebenjob angebotene Tätigkeit besteht darin, Pakete anzunehmen und sie an andere Adressen weiter zu verschicken, oft ins Ausland.
Damit soll der Verbleib der betrügerisch bestellten Waren verschleiert werden. Die Polizei warnt davor, Jobangebote als Paketagent:in anzunehmen. Der vermeintlich lukrative Nebenjob bedeutet Beteiligung an Betrug und Geldwäsche – mit strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen.