Versandinfos: Tipps rund um Ihr Paket

Paketlabel auf Paket Paketlabel auf Paket

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab 1.1.2025 eine neue Kennzeichnungspflicht für Pakete über 10 kg in Kraft tritt, die in Deutschland zugestellt werden. Hierfür kennzeichnet ein vorgegebenes Symbol direkt auf dem Sendungslabel, wenn das Paket über 10 kg bzw. über 20 kg wiegt.

Die deutsche Postgesetznovelle wurde Mitte 2024 beschlossen und sieht diese Kennzeichnung für alle Pakete vor, die in Deutschland zugestellt werden. Dies gilt also für Pakete von Geschäfts- wie auch Privatkund:innen, sowie für alle unsere Produkte und Services. Ausgenommen davon sind reine Transitpakete.

Laufzeit: Bei ordnungsgemäßer Kennzeichnung der Pakete haben die neuen Vorgaben keine Auswirkungen auf die Laufzeit.

Gewicht: Wenn Sie über YourGLS oder ShipIT ein Paketlabel generieren, muss das von Ihnen angegebene Gewicht unbedingt in der richtigen Gewichtsstufe liegen (0-9,9 kg, 10-19,9 kg oder über 20 kg). Die spätere Verrechnung der Sendung erfolgt über das tatsächlich verwogene Gewicht.


Ihre nächsten Schritte:

Sie nutzen YourGLS oder ShipIT: Geben Sie bei Sendungen für Deutschland das Gewicht der Einzelsendung im Sendungsaviso an. Das aus YourGLS bzw. ShipIT generierte Label entspricht den neuen Anforderungen und enthält automatisch das korrekte Gewichtssymbol.

GLS GEPARD Connect und GLS-Uni-Box: Nutzen Sie eines dieser beiden Systeme, wird unsere IT auf Sie zukommen, da diese Systeme nicht mehr fortgeführt werden und Sie werden somit auf ein neues Tool umgestellt. Da diese Umstellungen bereits im Laufen sind, kann es sein, dass Sie sich gerade schon in diesem Prozess befinden.

Bitte beachten Sie: falls Sie eine Schnittstellenanbindung (API) nutzen, ist auch dort das Gewicht der Einzelsendung verpflichtend anzugeben.

Für das Sendungslabel gibt es ein Symbol für die beiden zu kennzeichnenden Gewichtsstufen, dieses steht Ihnen in unserem Download-Bereich zur Verfügung.


Bitte beachten Sie folgende Vorgaben beim Anbringen des Symbols am Label:

Platzierung: Aufdruck rechts von der Empfänger:innen-Adresse, außerhalb der Adress-Ecken, am unteren Rand ausgerichtet.

Symbolgröße: mindestens 1 cm x 1 cm.

Ruhezone: mindestens 1 mm rund um das Icon, 3 mm zu Adress-Ecken.

Brexit – gut vorbereitet mit GLS

Kurz vor Ende der Übergangsfrist für den Warenverkehr zwischen EU und Großbritannien am 31. Dezember 2020 haben sich die Parteien auf ein Abkommen über die Handelsbeziehungen geeinigt. Das Vereinigte Königreich hat für die EU zollrechtlich den Status eines Drittlandes.Versendete Waren mit Ursprung in der EU müssen weiterhin nicht verzollt werden, aber sämtliche Waren bedürfen einer zollamtlichen Abfertigung Kein Problem: Als zuverlässiger Partner für den weltweiten Versand, kann GLS auf bewährte Prozesse für die reibungslose Import- und Exportabwicklung zurückgreifen.

Aktuelle Sicherheits­hinweise zu Paketagent:innen

Kriminelle, die mit falscher Identität und widerrechtlich erlangten Kreditkartendaten Waren im Internet bestellen, werben in letzter Zeit vermehrt sogenannte „Paketagent:innen“ an. Die meist als Nebenjob angebotene Tätigkeit besteht darin, Pakete anzunehmen und sie an andere Adressen weiter zu verschicken, oft ins Ausland.

Damit soll der Verbleib der betrügerisch bestellten Waren verschleiert werden. Die Polizei warnt davor, Jobangebote als Paketagent:in anzunehmen. Der vermeintlich lukrative Nebenjob bedeutet Beteiligung an Betrug und Geldwäsche – mit strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen.